Unterrichtszeiten
NEU! NEU! NEU!
Ab sofort steht euch zur Ausbildung der Klassen B und BE der neue VW T-Cross als AUTOMATIK-FAHRZEUG zur Verfügung!!
Neuregelung ab 1. April 2021:
Fahrschüler können die Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolvieren und unter gewissen Voraussetzungen die Erlaubnis zum Fahren eines Autos mit Schaltgetriebe erhalten (Schlüsselzahl 197):
So müssen die Fahrschüler nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug absolvieren und die Fahrtauglichkeit in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt in der Fahrschule nachweisen. Dies berechtigt zum Führen eines Pkw mit Schaltgetriebe .
+++Update Coronavirus 11. Februar 2021+++
„Nach dem Beschluss des bayer. Kabinetts vom 11.02.2021 ist der Betrieb der Fahrschulen einschließlich
der Fahrschulprüfungen ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen.
Sie bedürfen insbesondere eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.“
Ich bitte euch deshalb unbedingt folgendes zu beachten:
- Vorherige telefonische Anmeldung zum theoretischen Unterricht unter 0151 – 1729 8904
- Tragen einer FFP2-Maske im theoretischen Unterricht
- Tragen einer FFP2-Maske im praktischen Unterricht
Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit euch!
Herzliche Grüße
Werner Mareth
UNTERRICHT:
Montag + Mittwoch : 19:00 Uhr
Freitag: 17:00 Uhr
Zweirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als
15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht über-steigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Ver-brennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elekt-rofahrzeugen.
Mindestalter: 16 Jahre (mit Sondergenehmigung ab 15 Jahren)
Eingeschlossene Klassen: keine
Zweirädrige Krafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, einsitzig.
Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Vierrädrige Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre
Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Begleitendes Fahren mit 17 (auch für BE möglich)
Ausbildungsbeginn: ab 16 1/2 Jahren
Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Nach bestandener Prüfung: Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung, Beginn der 2-jährigen Probezeit
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren nur mit Begleitpersonen
- Unbegrenzte Anzahl der Begleitpersonen, aber: Eintragung jedes einzelnen Begleiters in die Prüfungsbescheinigung
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis (Erhalt des Kartenführerscheins)
Anforderungen an Begleitpersonen:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: mindestens 5 Jahre
- Maximaler Eintrag im Fahrerlaubnisregister Flensburg: 1 Punkt
- Promillegrenze: ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille keine Begleitung mehr erlaubt
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförder-zeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Leichtkrafträder der Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS
Mindestalter: 25 Jahre
Führerscheinbesitz: mindestens seit 5 Jahren Besitz der Fa hrerlaubnisklasse B
- mindestens 4 Einheiten zu je 90 Minuten theoretischer / klassenspezifischer Unterricht
- mindestens 5 Einheiten zu je 90 Minuten praktische Ausbildung
- keine praktische und theoretische Prüfung
- Berechtigung nur im Inland gültig
- Schlüsselzahl 196 zählt nicht als Führerscheinklasse, deshalb kein Aufstieg in eine höhere Motorradführerscheinklasse
Diese Fahrzeuge stehen für unsere Fahrschüler bereit
Unser moderner Fuhrpark umfasst 3 PKW, 5 Motorräder, 1 Roller

VW T Roc

VW Golf 7

VW T-Cross Automatik

Yamaha
Yamaha 125 ccm Hubraum für die Klasse A1

Roller für die Klasse AM

Yamaha
Yamaha Motorrad mit 48 und 80 PS für die Klassen A und A2

BMW
BMW 750 GS mit 75 PS
für die Klasse A